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Fraktionsregelwerk

Regeln und Richtlinien für Fraktionen auf dem Server.

§1.1
Geltungsbereich

Dieses Regelwerk gilt für alle offiziellen Fraktionen auf Morelia City. Dazu zählen legale, staatliche und illegale Fraktionen. 

Alle Fraktionsmitglieder sind verpflichtet, die allgemeinen Serverregeln sowie dieses Fraktionsregelwerk einzuhalten. Die Fraktionsleitung trägt eine besondere Verantwortung für das Verhalten ihrer Mitglieder. 

§1.2
Fraktionsverwaltung

Die Fraktionsverwaltung ist für die Kontrolle, Betreuung und Sanktionierung von Fraktionen zuständig. 

Die Fraktionsverwaltung darf jederzeit in laufende Fraktionsangelegenheiten eingreifen, wenn Regelverstöße, OOC-Konflikte, toxisches Verhalten oder servergefährdendes Verhalten vorliegen. 

Entscheidungen der Fraktionsverwaltung sind zu respektieren. 

§1.3
Fraktionslimit

Eine Fraktion muss aus Mindestens 5 Spielern bestehen und darf Maximal 15 Mitglieder haben. 

§2.1
Fraktionssperre

Spieler erhalten nach dem freiwilligen Verlassen einer Fraktion eine Fraktionssperre von 3 Tagen. 

Ausgenommen hiervon ist das Verlassen einer staatlichen Fraktion, sofern kein Missbrauch vorliegt. 

Weitere Ausnahmen können ausschließlich durch die Fraktionsverwaltung genehmigt werden. 

§3.1
Fraktionsverwarnungen

Begeht eine Fraktion gemeinschaftliche Regelverstöße, kann der gesamten Fraktion eine Fraktionsverwarnung ausgesprochen werden. 

Fraktionsverwarnungen können unter anderem ausgesprochen werden bei: 

  • wiederholten Regelverstößen durch Mitglieder  
  • OOC-Madness oder toxischem Verhalten  
  • Missbrauch von Fraktionsrechten  
  • Regelverstößen im Krieg, bei Routen oder Baseraids  
  • Nichtbeachtung von Anweisungen der Fraktionsverwaltung  
§3.2
Auflösung einer Fraktion

Bei 3 aktiven Fraktionsverwarnungen kann die Fraktion aufgelöst werden. 

Das Serverteam und die Fraktionsverwaltung behalten sich vor, Fraktionen auch unabhängig von der Anzahl der Verwarnungen aufzulösen, wenn schwerwiegende Verstöße vorliegen. 

§4.1
Offizieller Fraktionsdiscord

Jede offizielle Fraktion muss einen offiziellen Fraktionsdiscord besitzen. 

Der Discord muss der Fraktionsverwaltung gemeldet und voll Zugänglich gemacht werden. 

Nicht gemeldete Fraktionsdiscords sind untersagt. 

§4.2
Nutzung des Fraktionsdiscords

Der Fraktionsdiscord darf ausschließlich für fraktionsbezogene Zwecke genutzt werden. 

Verboten sind insbesondere: 

  • Hetze  
  • toxisches Verhalten  
  • Beleidigungen  
  • OOC-Madness  
  • Planung von Regelverstößen  
  • Pings für Schießereien oder sogenannte „Wecker“  

Der Discord darf nicht benutzt werden wenn man IC ist. 

§5.1
Dauer des Aufbauschutzes

Neue Fraktionen erhalten einen Aufbauschutz von 5 Tagen. 

Während des Aufbauschutzes dürfen gegen diese Fraktion keine offiziellen Kriege oder Baseraids durchgeführt werden. 

§5.2
Verlust des Aufbauschutzes

Der Aufbauschutz endet vorzeitig, wenn die geschützte Fraktion selbst als Aggressor auftritt. 

Missbrauch des Aufbauschutzes führt zum sofortigen Verlust des Schutzstatus. 

§6.1
Einheitliches Auftreten

Fraktionen müssen bei offiziellen Fraktionshandlungen klar erkennbar sein. ( 3 Merkmale ) 

§6.2
Fraktionsfahrzeuge

Fraktionen dürfen grundsätzlich nur mit ihren entsprechenden Fraktionsfahrzeugen agieren. 

Fraktionsfahrzeuge dürfen nicht missbräuchlich oder ohne RP-Grund verwendet werden. 

§7.1
Vorbildfunktion

Legale und staatliche Fraktionen besitzen eine besondere Vorbildfunktion. 

Sie haben sich professionell, verhältnismäßig und RP-fördernd zu verhalten. 

§7.2
Korruption & Machtmissbrauch

Machtmissbrauch ist verboten. 

Korruption zum eigenen wirtschaftlichen Vorteil ist grundsätzlich untersagt. 

Korruptions-RP muss vorab durch die Fraktionsverwaltung genehmigt werden. 

Nicht genehmigte Korruption kann sanktioniert werden bis hin zum Ausschluss des Projektes. 

§7.3
Dienstfahrzeuge & Dienstwaffen

Dienstfahrzeuge dürfen nicht privat genutzt werden. 

Staatsbeamte dürfen ausschließlich die für ihren Dienst erlaubten Waffen und Ausrüstungsgegenstände tragen. 

Das Weitergeben von Dienstwaffen, Asservatenkammer-Items oder Staatsausrüstung ist verboten. 

Eine Ausnahme besteht nur bei nachvollziehbaren RP-Situationen wie Forderungen im Rahmen einer Geiselnahme. 

Ausnahmen von Dienstfahrzeuge sind nur mit nachvollziehbarem RP-Hintergrund erlaubt. 

§7.4
Helikopter

Pro Einsatz darf maximal ein Helikopter pro staatliche Fraktion genutzt werden. 

§7.5
Durchsuchungen

Das Durchsuchen von Personen oder Fahrzeugen benötigt immer einen nachvollziehbaren RP-Grund. 

§7.6
Gepanzerte Fahrzeuge

Aus gepanzerten Fahrzeugen darf nicht geschossen werden. 

§8.1
Routenrazzien

Routenrazzien dürfen maximal einmal pro Tag pro Route durchgeführt werden. 

Eine Routenrazzia muss einen nachvollziehbaren RP-Hintergrund haben. 

§8.2
Anwesenrazzien

Anwesenrazzien dürfen ausschließlich mit nachvollziehbarem RP-Hintergrund durchgeführt werden und müssen durch die Fraktionsverwaltung genehmigt werden. 

§8.3
Beschlagnahmung

Bei Razzien dürfen ausschließlich illegale Gegenstände beschlagnahmt werden (30 %). 

§9.1
Fraktionslimit

Eine Fraktion muss aus Mindestens 5 Spielern bestehen und darf Maximal 15 Mitglieder haben. 

§9.2
Allgemeines Verhalten

Illegale Fraktionen dürfen keine sinnlosen Terroraktionen, Dauerkriege oder grundlosen Massenschießereien durchführen. 

Illegales RP muss nachvollziehbar, ausgespielt und verhältnismäßig sein. 

§9.3
Illegale Aktivitäten

Alle Fraktionsaktivitäten müssen vollständig ausgespielt werden. 

§9.4
Folter-RP

Folter-RP darf nicht übertrieben, unangemessen oder geschmacklos dargestellt werden. 

Die Grenzen der beteiligten Spieler sind zu respektieren. 

Extremes oder verstörendes Folter-RP kann durch das Serverteam unterbunden werden. 

§9.5
Routen & Schwarzmarkt

Illegale Fraktionen können ausschließlich folgende Routen offiziell einnehmen: 

  • Weedroute  
  • Waffenroute  

Der Schwarzmarkt darf von allen Fraktionen genutzt, aber nicht eingenommen werden.  

§10.1
Entstehung von Konflikten

Konflikte müssen RP-basiert entstehen und nachvollziehbar sein. 

Sinnlose oder künstlich erzwungene Konflikte sind verboten. 

§10.2
Verhalten in Konflikten

Sinnlose Massenschießereien, dauerhaftes Dominieren anderer Fraktionen oder gezieltes Unterdrücken kleinerer Fraktionen sind verboten. 

Spawncamping ist verboten. 

Drittpartei-Einmischung ist verboten. 

Eine Partei muss anhand von Kleidung (3 Merkmale), Fahrzeugen und Auftreten klar erkennbar sein. 

§10.3
Schussankündigung

Schussankündigungen müssen klar, laut und verständlich erfolgen. 

Der Gegenpartei muss ausreichend Zeit zur Reaktion gegeben werden. 

Eine Schussankündigung darf nicht missbräuchlich oder unverständlich ausgesprochen werden. 

§11.1
Offizieller Krieg

Ein offizieller Krieg muss mit der Frakverwaltung abgesprochen und genehmigt werden. 

Vor Beginn eines Krieges müssen die beteiligten Fraktionen die Kriegsbedingungen festlegen. 

§11.2
Kriegsbedingungen

Vor Kriegsbeginn müssen folgende Punkte geklärt werden: 

  • Zeitpunkt  
  • Kampfgebiet  
  • Teilnehmerzahl  
  • Forderungen  
  • erlaubte Waffen  
  • erlaubte Fahrzeuge  
  • besondere Vereinbarungen  
  • Siegbedingungen  

Die vereinbarten Regeln sind von beiden Seiten einzuhalten. 

§11.3
Verhalten während eines Krieges

Außenstehende Fraktionen oder Spieler dürfen sich nicht aktiv in einen Krieg einmischen. 

Nach Ende des Krieges ist das Ergebnis zu akzeptieren. 

§12.1
Forderungen

Fraktionen dürfen RP-basierte Forderungen an andere Fraktionen stellen. 

Forderungen müssen nachvollziehbar, verhältnismäßig und RP-begründet sein. 

Die Gegenpartei hat mindestens 24 Stunden Zeit, auf eine Forderung zu reagieren. 

§12.2
Baseraid

Wird eine Forderung ignoriert oder abgelehnt, darf ein Baseraid angekündigt werden. 

Baseraids müssen RP-technisch angekündigt werden. 

Nach einem erfolgreichen Baseraid gilt die Situation nicht automatisch als beendet. Weitere RP-Konsequenzen können folgen. 

§13.1
Beanspruchung von Routen

Routen dürfen nur mit nachvollziehbarem RP-Hintergrund beansprucht werden. 

Eine Fraktion darf maximal eine Route dauerhaft kontrollieren. 

§13.2
Übernahme von Routen

Routen dürfen nur durch folgende Wege übernommen werden: 

  • RP-Verhandlungen  
  • freiwillige Übergabe  
  • Verkauf  
  • offizieller Routenkampf  
§13.3
Routenkämpfe

Während aktiver Routenkonflikte darf keine Drittpartei eingreifen. 

Nach einem verlorenen Routenkampf gilt eine Waffenruhe von 7 Tagen für die betroffene Route. 

Während dieser Waffenruhe darf dieselbe Route nicht erneut durch dieselbe Fraktion angegriffen oder beansprucht werden. 

§14.1
Allgemeiner Blood-Out

Ein Blood-Out muss klar ausgespielt und angekündigt werden. 

Nach einem Blood-Out vergisst die betroffene Person sämtliche RP-Stränge, Informationen und internen Angelegenheiten der jeweiligen Fraktion. 

Die betroffene Person darf dieses Wissen nicht mehr verwenden. 

§14.2
Hard-Blood-Out

Ein Hard-Blood-Out muss zusätzlich mit der Fraktionsverwaltung abgesprochen und genehmigt werden. 

Ein Hard-Blood-Out darf nicht willkürlich oder aus OOC-Gründen durchgeführt werden. 

Die Fraktionsverwaltung entscheidet in unklaren Fällen nach RP-Sinn, Fairness und Serverinteresse. 

§15
Schlussbestimmungen

Wir haben uns bemüht, das Regelwerk so kurz wie möglich zu halten. Bei Bedarf nehmen wir uns das Recht, ohne Vorankündigung einzelne Paragraphen zu streichen , zu ändern oder das Regelwerk zu ergänzen. Unfaires Verhalten außerhalb des Regelwerks wird von uns sanktioniert! 

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